Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss zwischen Agentur und Kunden

1. Der Vertrag zwischen Kunde und Agentur kommt mit der Übermittlung des unterschriebenen Angebotes durch den Kunden zustande.
2. Änderungen zum Vertrag sind nur in Schriftform möglich. Fernmündliche Vereinbarungen sind schriftlich zu bestätigen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung ist die Bestätigung von Änderungen per eMail möglich.
3. Die Beauftragung der von der Agentur erbrachten Dienstleistungen ist Unternehmern und Unternehmen (natürliche oder juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften) gemäß §§ 14, 310 Absatz 1 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vorbehalten.
4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das Projekt um die Dauer der Verzögerung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

Mitwirkung und Unterstützung in der Umsetzung

1. Die Zusammenarbeit erfolgt in einem vertrauensvollen Umfeld und die Vertragspartner informieren sich unverzüglich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder abweichenden Entwicklungen der Vereinbarungen und unterrichten sich Gegenseitig in den Entwicklungen des Projektverlaufes.
2. Ist die Entwicklung der Maßnahmen für den Kunden nicht nachvollziehbar und entspricht nicht den Vorstellungen des Kunden unterrichtet dieser unverzüglich die Agentur und macht die Agentur auf den von ihm erkannten Mangel aufmerksam, sodass die Agentur den erkannten Mangel nachvollziehen und beseitigen kann.
3. Der Kunde benennt der Agentur für die Durchführung des Projektes einen verantwortlichen und entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
4. Die von der Agentur und dem Kunden gestellten Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen und definierten Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragserfüllung, um gegebenenfalls der Entwicklung gegen zu wirken und die Bestandteile des Vertrages zu erfüllen. Die gewählte Kommunikationsform wird gesondert in den Angeboten abgestimmt.

Leistungsbereiche der Agentur

1. Die Agentur übernimmt die als Auftrag definierten Dienstleistungen und Beratungen und setzt diese entsprechend unter Mitwirkung des Kunden um.
2. In den Pauschalangeboten enthaltene Beratungen beziehen sich nur auf den definierten und als Auftrag erteilten Leistungsumfang. Sind anderweitige Beratungen oder Dienstleistungen gewünscht, werden diese in einem separaten Angebot berücksichtigt.

Aufgaben und Pflichten des Kunden

1. Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung der Vertragspflichten mit Hilfe der Bereitstellung der von der Agentur benötigten Informationen zur Leistungserbringung.
2. Der Kunde verpflichtet sich die Agentur bei der Vertragsdurchführung mit benötigten Materialien zu unterstützen und stellt die Medien möglichst in digitaler Form zur Verfügung. Müssen die Materialien in ein anderes Format konvertiert werden, so übernimmt der Kunden die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunden prüft, ob alle übermittelten Materialien die erforderlichen Rechte erhalten. Hierbei beachtet der Kunden insbesondere das Urheber-, Jugendschutz- und Presserecht, sowie das “Recht am eigenen Bild”. Für die übermittelten Materialien ist alleine der Kunde verantwortlich. Der Kunde hat zu prüfen, ob die übermittelten Materialien (Text, Bild, Ton) nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. Die Agentur wird von Ansprüchen Dritter vollumfänglich vom Kunden freigestellt.
3. Sollten durch abweichende Wünsche und Änderungen zu den beauftragten Leistungen Mehrkosten entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen.
4. Der Kunde prüft im Zuge der Auftragsabwicklung mindestens 1 mal werktäglich das zur Verfügung gestellte Email-Postfach, um auf eventuelle Rückfragen zu antworten.
5. Storniert der Kunde einzelne Bestandteile des Auftrages, ist er verpflichtet die Agentur von allen Verbindlichkeiten freizustellen und die Verluste der Agentur zu ersetzen. Zudem behält die Agentur Anspruch auf die im Angebot definierte Vergütung für den Auftrag.
6. Soweit der Kunde die Durchführung auf der genehmigten Konzeption basierender einzelner Projekte oder Maßnahmen storniert, ist er verpflichtet, die Agentur von allen bereits eingegangenen Verbindlichkeiten freizustellen und der Agentur alle Verluste zu ersetzen, die sich aus solchen Projekten oder Maßnahmen aufgrund des Abbruchs oder der Änderung ergeben. Zudem hat die Agentur Anspruch auf Vergütung für die bereits vorbereiteten und bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der getroffenen Vereinbarungen.
7. Wird die Agentur durch eine unzureichende Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden – beispielsweise durch Zurückhaltung von Informationen oder anhaltende Nichterreichbarkeit – die Auftragsdurchführung unnötig erschwert, so ist die Agentur berechtigt, fallweise einen pauschalen Mehraufwand i.H.v. 10 Prozent des Auftragswertes zu berechnen. Weitere Schadensersatzansprüche der Agentur bleiben unberührt.
8. Kommt der Kunden seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so behält sich die Agentur nach Mahnung vor, das Vertragsverhältnis einseitig zu beenden. Der Kunden ist verpflichtet alle bis dato erbrachten Leistungen entsprechend der Vergütungssätze zu begleichen. Erfolgsbedingte Aufträge werden in diesem Fall ebenfalls auf Honorarbasis abgerechnet.
9. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten derart, dass der Agentur eine erfolgreiche Auftragsdurchführung nicht möglich erscheint, so ist die Agentur nach erfolgter schriftlicher Mahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis einseitig zu beenden und alle bis dahin erbrachten Leistungen nach ihren gültigen Vergütungssätzen abzurechnen. Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für Aufträge, die ganz oder anteilig auf der Basis von Erfolgshonoraren abgerechnet werden.

Datenschutz

1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Agentur Daten über seine Person oder sein Unternehmen gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Beauftragung externer Dienstleister und für die sonstige Auftragsdurchführung notwendig sind.

Beteiligung Dritter

1. Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich der Agentur tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Die Agentur hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn sie aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
2. Die Agentur behält es sich vor zur Erfüllung des Vertrages Dritte zu integrieren. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Auftragsdurchführung die von der Agentur eingesetzten Mitarbeiter oder Dritte im Laufe oder nach Abschluss des Auftrages für die folgenden 24 Monate weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

Termine

1. Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten der Agentur nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
2. Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die Agentur nicht zu vertreten und berechtigen die Agentur, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Agentur wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

Vergütung und Zahlung

1. Die Vergütung der Agentur erfolgt vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen zwischen den Parteien nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Verrechnungssätze der Agentur, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Die Agentur ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Stundenverrechnungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von der Agentur erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
2. Nimmt der Kunde ein Pauschalangebot der Agentur in Anspruch, so erfolgt die Vergütung ausschließlich nach den vereinbarten Pauschalhonoraren.
3. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung der Agentur getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so gelten die jeweils gültigen Vergütungssätze der Agentur.
4. Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg von einem Firmensitz der Agentur mehr als 30 Kilometer beträgt. Reisezeiten werden mit halben Stundensatz vergütet.
5. Bei Kosten, die durch die Beauftragung Dritter entstehen, ist wie folgt zu unterscheiden:
a. Sind Fremdleistungen Bestandteil eines Pauschalangebotes der Agentur, so werden diese nicht gesondert ausgewiesen oder berechnet.
b. Sofern die Vertragsparteien keine Pauschalvergütung vereinbart haben sind Fremdkosten, die bei der Umsetzung der beauftragten Maßnahmen entstehen, wie etwa Klickkosten, Honorare für Grafikdesigner und Programmierer oder Kosten für spezielle Rechtsberatung gesondert zu vergüten. Diese Fremdkosten werden mit der Agentur üblichen Provision von 15 Prozent zzgl. MwSt. für Leistungen der Fachabteilungen weiterberechnet.
6. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Pauschalangeboten mit dem Start der Laufzeit. Rechnungen werden zum Anfang des laufenden Betreuung Monats gestellt. Ist absehbar, dass sich der Abschluss dieser Arbeiten durch unvorhergesehene Ereignisse, die die Agentur nicht zu vertreten hat, um mindestens vier Wochen verzögern wird oder wünscht der Kunde einen späteren Fertigstellungstermin des Projektes, so ist die Agentur berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen in einer Zwischenrechnung abzurechnen.
7. Sofern die Parteien keine besondere Vereinbarung getroffen haben, erfolgt die Rechnungstellung monatlich zum Anfang der Abrechnungsperiode.
8. Ist der Kunde mit Zahlungen in Verzug, behält sich die Agentur vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen nicht auszuführen.
9. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechte

1. Die Agentur überträgt dem Kunden, nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung, alle übertragbaren urheberrechtlichen und sonstige Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der unter diesem Vertrag gewährten Leistungen einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Entwürfen und Gestaltungen. Soweit nichts anderes bestimmt wird, ist diese Übertragung zeitlich, örtlich, nach dem Verwendungszweck und in jeder sonstigen Weise auf die Durchführung der jeweiligen Projekte und Dienstleistungen beschränkt. Ausgeschlossen von dieser Übertragungspflicht sind Rechte der Agentur an Tools und Softwareprogrammen sowie an eigenen Verwaltungsverfahren, Methoden und darauf basierenden Darstellungsformen, die das unternehmensspezifische Wissen der Agentur darstellen.

Laufzeit, Kündigung

1. Befristete Dienstleistungsverträge enden zum vereinbarten Zeitpunkt und verlängern sich entsprechend der Vereinbarung um die in der Vereinbarung geregelten Laufzeit.
2. Ist für einen Dienstleistungsvertrag über eine laufende Betreuung mit monatlichem Pauschalhonorar keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart, so beträgt diese drei Monate bis zum Monatsende.
3. Ist eine Laufzeit mit automatischer Verlängerung vereinbart, so beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate vor Ablauf der gerade gültigen Vertragslaufzeit.
4. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn eine der Vertragsparteien ihre aus diesem Vertrag resultierenden Pflichten gröblich verletzt.
5. Dienstleistungen, die im Folgemonat nach der Kündigung an den Kunden übermittelt werden, weil sie den Leistungszeitraum noch betreffen, werden mit dem Kunden gesondert abgerechnet.

Haftung

1. Die Agentur legt die von ihr entworfenen Vorlagen und Entwürfe dem Kunden vor, damit dieser die darin enthaltenen sachlichen Angaben überprüfen kann. Gibt der Kunde die Vorlagen frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der sachlichen Angaben.
2. Die Agentur haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Anzeigen, Entwürfe, Konzeptionen, Anregungen, Vorschläge usw.
3. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, des Datenschutzrechts und der speziellen Werberechts- und Teledienstgesetze verstoßen. Der Kunden kann eine rechtliche Prüfung der in Auftrag gegebenen Leistungen durch einen fachkundigen Rechtsanwalt verlangen, sofern er die damit verbundenen Kosten übernimmt.
4. Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
6. Die Haftung der Agentur ist begrenzt auf die im Einzelfall vereinbarte Vergütung.
7. Alle abgestimmten Aktivitäten und Leistungen erfolgen auf Gefahr des Kunden.

Abwerbungsverbot

1. Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von drei Jahren danach keine Mitarbeiter der Agentur abzuwerben oder ohne Zustimmung der Agentur anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von der Agentur der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

Geheimhaltung

1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer, Freelancer, etc.
2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
3. Die Agentur verpflichtet sich, sämtliche ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer dieses Vertrages hinaus. Die Agentur steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit ihren Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen abgesprochen wird.
4. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

Kunden aus dem Ausland und ausländische Rechtsformen

1. Aufträge von Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands oder mit ausländischer Rechtsform werden nur gegen Vorkasse bearbeitet.

Sonstiges

1. Die Agentur darf den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Sie darf ferner die erbrachten Leistungen zur Veranschaulichung der erbrachten Leistung öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

Schlussbestimmungen

1. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.
2. Sind Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, bleiben die übrigen Klauseln von der Unwirksamkeit unberührt.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
5. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das am Firmensitz der Agentur zuständige Gericht, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.